Im Internet wabern ja ab und an die tollsten Geschichten und News umher. Kürzlich behauptete eine Partei, dass eine andere Partei Haustiere verbieten will. Das ist natürlich Nonsens, denn ist ist ja schon eher andersrum. Die Regierung fördert die Haltung von Haustieren sogar steuerlich. Oder anders gesagt: Für Babynahrung müssen wir mehr Umsatzsteuer bezahlen als für Haustiernahrung. Die Nahrungsversorgung der Hunde und Katzen wird steuerlich begünstigt, die für Babys nicht. Das klingt zunächst, sagen wir mal - komisch.
Dazu zuerst ein Blick auf die Umsatzsteuersätze in Deutschland. Der reguläre Satz beläuft sich aktuell auf 19 Prozent und der ermäßigte Satz auf 7 Prozent. Mal ganz flapsig formuliert wird alles Lebensnotwendige mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert und alles nice-to-have mit 19 Prozent. Alle Dinge des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel, Bücher und auch die Tickets für Kulturveranstaltungen werden mit 7 Prozent besteuert. Die Gesamteinnahmen des deutschen Staates aus der Umsatzsteuer belaufen sich übrigens auf rund 300 Milliarden Euro, was rund ein Drittel aller Steuereinnahmen ausmacht.
Jetzt würde ich mal ganz naiv annehmen, das Babynahrung zu den Dingen des täglichen Bedarfs zählt und von mir aus auch Tiernahrung. Es ist aber anders. Das Bundesfinanzministerium ist wohl auch nicht in der Lage, das begründen zu können. Es gibt einzig die Aussage, dass Tiernahrung mit 7 Prozent besteuert werden muss, da ja tierische Lebensmittel und Fleisch mit 7 Prozent besteuert werden. Schaut man aber auf die vielen bestehenden Ausnahmeregeln, zieht dieses Argument nicht wirklich. Das Bundesfinanzministerium müsste jederzeit in der Lage sein, Ausnahmen für Tiernahrung zu definieren, um diese ebenfalls wie Babynahrung mit 19 Prozent zu besteuern. Oder noch besser eine Regel zu definieren, damit Babynahrung mit 7 Prozent besteuert wird.
Wirft man nämlich einen Blick auf die vielen detaillierten Regeln, scheint ja alles zu gehen. Leitungswasser 7 Prozent, Mineralwasser 19 Prozent, frisch gepresster Orangensaft im Supermarkt 19 Prozent, Smoothie mit Orangen dagegen 7 Prozent. Ich stelle mir vor, wie eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium jeden Tag daran arbeitet, neue, völlig an den Haaren herbeigezogene Regeln zu erfinden, die sich so profanen Menschen wie mir, nicht erschließen. Hier eine kleine Anregung für eine neue Regel, die garantiert Schlagzeilen machen würde: 19 Prozent auf rote Gummibärchen und 7 Prozent auf alle anderen Gummibärchen. Das Ganze gilt natürlich nicht für die Saftbären, da sollten alle Farben mit 7 Prozent besteuert werden. Obwohl, das wäre zu einfach...
Das war eine Information des Autors von Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies und Familienfinanzen für Dummies. Der Link zu den beiden Büchern: https://t1p.de/rhx49 und https://t1p.de/pddd4
Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.