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Kann man die Kosten für den Kindergarten und die Krippe von der Steuer absetzen?

Ich starte mit den guten Nachrichten, komme dann zu den schlechten Nachrichten und ende mit einer guten Nachricht. Diese Vorgehensweise nennt man übrigens Sandwich-Methode. Ihr bettet eine schlechte Nachricht zwischen zwei guten Nachrichten ein, damit der Empfänger die schlechte Nachricht besser verdaut. Verwendet wird die Methode oft bei Mitarbeiterbeurteilungen. Aber zurück zum eigentlichen Thema.

 

Ich starte wie versprochen mit der guten Nachricht. Ja, ihr könnt die Kosten für den Kindergarten oder die Krippe von der Steuer absetzen. Und nicht nur das, ihr könnt generell die Kosten für Kinderbetreuung von der Steuer absetzen, also auch Kosten für eine Tagesmutter, Hausaufgabenbetreuung oder ein Au-Pair. Das aber nur bis euer in eurem Haushalt lebendes Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat. Länger geht es nur bei einer Behinderung.

 

Jetzt komme ich zu den nicht so guten Nachrichten. Nicht von der Steuer absetzbar sind die Kosten für das Essen im Kindergarten oder wo auch immer. Kosten für Kurse oder Unterricht wie zum Beispiel Nachhilfeunterricht, könnt ihr auch nicht von der Steuer absetzen, da der Nachhilfelehrer euer Kind ja nicht betreut, sondern ihm etwas beibringen will.

 

Und jetzt die schlechte Nachricht für euch. Ihr könnt die Kinderbetreuungskosten nicht komplett von der Steuer absetzen, sondern nur zwei Drittel und das auch noch gedeckelt auf maximal 4.000 Euro. Dazu eine kleine Rechnung: Ihr zahlt an den Kindergarten 3.600 Euro pro Jahr. Zwei Drittel davon sind 2.400 Euro. Die könnt ihr absetzen. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25 Prozent bekommt ihr nach Abgabe der Steuererklärung irgendwann eure Erstattung: 25 Prozent von 2.400 Euro, das sind 600 Euro. Gezahlt habt ihr 3.600 Euro, erstattet bekommt ihr 600 Euro. Der Staat unterstützt euch in dem Fall also mit knapp 17 Prozent der Kosten.

 

Und zum Schluss die gute Nachricht: Kümmert sich Oma oder Opa um euer Kind und entstehen deshalb bei denen Fahrtkosten, könnt ihr diese bei der Steuer geltend machen, wenn Oma oder Opa euch die in Rechnung stellt, euer Kind aber natürlich kostenlos betreut. 

 

Das war eine Information des Autors von Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies und Familienfinanzen für Dummies. Der Link zu den beiden Büchern: https://t1p.de/rhx49 und

https://t1p.de/pddd4

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.