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Die Dividendenbesteuerung

Erhaltet ihr als Aktionäre Dividenden, sei es in Form von Geld oder manchmal auch in Form einer Stockdividende, also in Form neuer Aktien, geht es recht schnell um die Frage der Besteuerung.

 

Die Dividende ist für Privatpersonen eine Einkunft aus Kapitalvermögen. Deshalb gilt hier die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent. Die Kapitalertragsteuer wird auch als Abgeltungsteuer bezeichnet, da sie üblicherweise gleich von der Institution, bei der ihr euer Aktiendepot habt an das Finanzamt abgeführt wird. On Top kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die zu zahlende Kapitalertragsteuer. Seid ihr in der Kirche kommt noch die Kirchensteuer obendrauf. Die kann je nach Bundesland zwischen acht und neun Prozent betragen. Bei einer Dividende von 100 Euro fallen damit 25 Euro Kapitalertragsteuer und 1,38 Euro Soli an, falls kein Freistellungsauftrag gestellt oder der Sparerpauschbetrag überschritten wurde.

 

Jeder Kapitalanleger sollte selbstredend mittels Freistellungsauftrag an seine Bank oder andere Institution seine ihm zustehenden Freibeträge ausschöpfen, um nicht unnötig Steuern zu bezahlen. Bei Alleinstehenden sind das 1.000 Euro und bei Ehepartnern 2.000 Euro pro Jahr. Der Betrag kann natürlich auch auf mehrere Banken verteilt werden.

 

Habt ihr neben euren Kapitaleinkünften eher ein niedriges Einkommen und liegt deshalb unter 25 Prozent Einkommensteuer, solltet ihr einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen, um die Kaptalerträge gegebenenfalls mit weniger als 25 Prozent zu versteuern.

 

Habt ihr Aktien ausländischer Unternehmen, solltet ihr prüfen, ob dort Quellensteuer fällig wird und ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, mit welchem euch die dort gezahlten Steuern hier angerechnet werden.

 

Das war eine Information des Autors vom Buch Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies. Der Link zum Buch: 

https://t1p.de/rhx49

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.