Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie gibt es in Deutschland für alle Steuerpflichtigen, die wegen ihres geringen Einkommens nichts von der Entfernungspauschale, auch als Pendlerpauschale bekannt, haben. Hier für euch die wichtigsten Voraussetzungen und Anspruchsbedingungen für die Mobilitätsprämie:

 

Natürlich geht es um die Einkommensgrenze: Die Mobilitätsprämie ist für alle Steuerpflichtige gedacht, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen und deshalb nichts von der Entfernungspauschale haben. Sie müssen ja kein Einkommen versteuern und können deshalb auch keine Werbungskosten und damit auch nicht die Entfernungspauschale geltend machen. Der Grundfreibetrag liegt aktuell im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete beziehungsweise eingetragene Lebenspartner.

 

Eine wichtige Rolle spielt dabei die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Hier gibt es eine erhöhte Pauschale von 38 Cent pro Kilometer und Arbeitstag. Da alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreiten davon jedoch nichts haben, können sie stattdessen einen Antrag auf Auszahlung der Mobilitätsprämie stellen. Die Mobilitätsprämie bemisst sich an der erhöhten Entfernungspauschale und ist auf den Betrag gedeckelt, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Die Mobilitätsprämie beläuft sich auf 14 % der Bemessungsgrundlage, die gleich anschließend erklärt wird. 

 

Da das alles etwas kompliziert ist, hier ein einfaches Beispiel dazu. 

Liegt die erhöhte Pauschale über der Werbekostenpauschale, könnt ihr eine Mobilitätsprämie erhalten. Dazu wird für den zweiten Schritt die Differenz aus der erhöhten Pauschale und der Werbekostenpauschale als Grundlage verwendet. Nehmen wir mal an, ihr seid an 150 Tagen zu eurer 30 Kilometer entfernten Arbeit gefahren. Dafür gibt es 20 Kilometer mit 30 Cent Entfernungspauschale, also 900 Euro und 10 Kilometer mit der erhöhten Pauschale von 38 Cent, also 570 Euro. Macht zusammen 1.470 Euro. Das sind nach Adam Riese 240 Euro mehr als die Werbekostenpauschale.

 

Im zweiten Schritt wird weiter gerechnet. Die 240 Euro aus dem ersten Rechenschritt dürfen nur dann als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Mobilitätsprämie verwendet werden, wenn euer zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Angenommen ihr liegt mit eurem Einkommen komplett unter der Obergrenze des Grundfreibetrags, gibt es 14 % aus den 240 Euro als Mobilitätsprämie. Das sind stolze 33 Euro und 60 Cent. Man kann sich das dann auch schönreden und sagen: Besser als nichts.

 

Anspruchsberechtigt sind natürlich nur Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und daher regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte haben.

 

Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Die Mobilitätsprämie wird danach im Rahmen der Steuerveranlagung berechnet und später dann ausgezahlt.

 

Wichtig: Ihr müsst explizit einen Antrag auf Mobilitätsprämie stellen. Das erfolgt wie gesagt im Rahmen eurer Steuererklärung.

 

Die Mobilitätsprämie soll sicherstellen, dass auch Geringverdiener, die keine Steuern zahlen und somit nicht von der Steuerentlastung durch die Entfernungspauschale profitieren, eine Unterstützung für hohe Fahrtkosten erhalten.

 

Das war eine Information des Autors vom Buch Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies. Der Link zum Buch: 

https://t1p.de/rhx49

 

Abschließend noch der Hinweis, dass das hier keine steuerliche Beratung für eure individuelle Situation ist.