Die Abkürzung AG kennt fast jeder, sie steht für Aktiengesellschaft. Hier ein paar grundlegende Informationen zu Aktiengesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Zuerst nach Deutschland:
In Deutschland ist die Aktiengesellschaft eine der gängigsten Rechtsformen für größere Unternehmen. Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestkapital, das in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen.
Die AG unterliegt unter anderem dem HGB und dem Aktiengesetz, kurz AktG und anderen gesetzlichen Bestimmungen.
Hier sind einige der wichtigsten Rahmenbedingungen für eine AG in Deutschland:
Mindestkapital: Der Mindestbetrag beträgt in der Regel 50.000 Euro und muss bei Gründung in bar oder Sacheinlagen erbracht werden. Organe der AG: Die wesentlichen Organe einer AG sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der AG, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands.
Der Vorstand ist für die Geschäftsführung und Vertretung der AG verantwortlich.
Aktien: Das Grundkapital einer AG ist in Aktien aufgeteilt. Aktionäre erwerben durch den Kauf von Aktien Anteile an der Gesellschaft. Es gibt verschiedene Arten von Aktien, darunter Stammaktien und Vorzugsaktien.
Eintragung im Handelsregister: Die AG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit der AG.
Jahresabschluss und Publizität: Die AG ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Publizitätspflichten umfassen die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger.
Mitbestimmung: Je nach Größe der AG können Mitbestimmungsregelungen gelten, die die Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungsprozessen regeln.
Jetzt nach Österreich:
In Österreich unterliegt die Gründung und Führung einer AG dem österreichischen Aktiengesetz sowie anderen relevanten Vorschriften. Hier die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine AG in Österreich:
Mindestkapital:
Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestkapital, das in der Regel bei 70.000 Euro liegt. Dieses Kapital muss bei der Gründung durch die Aktionäre eingebracht werden, entweder in bar oder in Form von Sacheinlagen.
Organe der AG: Die wichtigsten Organe einer AG in Österreich sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Die Hauptversammlung ist das höchste Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben, insbesondere Beschlüsse fassen. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Der Vorstand ist für die Leitung der Gesellschaft und deren Vertretung nach außen verantwortlich.
Aktien: Das Grundkapital einer AG ist in Aktien aufgeteilt, und Aktionäre erwerben Anteile an der Gesellschaft durch den Kauf von Aktien. Es gibt verschiedene Arten von Aktien, wie Stammaktien und Vorzugsaktien.
Eintragung im Firmenbuch: Die AG muss ins österreichische Firmenbuch eingetragen werden. Dies erfolgt beim zuständigen Firmenbuchgericht und ist Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft.
Publizitätspflichten: Die AG unterliegt bestimmten Publizitätspflichten, die die Veröffentlichung von Informationen, insbesondere Jahresabschlüssen, im Firmenbuch und im elektronischen Bundesanzeiger umfassen.
Mitbestimmung: Je nach Größe der AG können Mitbestimmungsregelungen gelten, die die Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen regeln.
Jetzt in die Schweiz:
Die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz unterliegen dem schweizerischen Aktienrecht und anderen relevanten Vorschriften. Hier sind einige der wichtigsten Rahmenbedingungen für eine AG in der Schweiz:
Mindestkapital: Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestkapital. In der Schweiz beträgt das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital 100.000 Schweizer Franken. Dieses Kapital muss bei der Gründung in bar oder in Form von Sacheinlagen erbracht werden.
Organe der AG: Die Hauptorgane einer AG in der Schweiz sind die Generalversammlung, also Hauptversammlung, der Verwaltungsrat, also Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bzw. Direktion.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben und wichtige Entscheidungen treffen. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung und trifft strategische Entscheidungen. Die Geschäftsführung ist für die operative Leitung der Gesellschaft verantwortlich.
Aktien: Das Grundkapital einer AG ist in Aktien aufgeteilt. Aktionäre erwerben Anteile an der Gesellschaft durch den Kauf von Aktien. Es gibt Stammaktien und unter Umständen auch verschiedene Klassen von Vorzugsaktien.
Eintragung im Handelsregister: Die AG muss im Handelsregister eingetragen werden. Diese Eintragung ist entscheidend für die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft.
Publizitätspflichten:
Die AG unterliegt bestimmten Publizitätspflichten, einschließlich der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Schweizerischen Handelsamtsblatt.