Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen anderen Ländern. Hier die wesentlichen Eckpunkte.
Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Das bedeutet, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage in das Unternehmen begrenzt ist. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist dagegen in der Regel vor den Geschäftsschulden der GmbH geschützt. Kein Gesellschafter muss also um sein Häuschen fürchten, falls die GmbH in eine finanzielle Schieflage gerät. Das kann man gut oder schlecht finden. Der ehemalige Trigema-Chef Wolfgang Grupp kritisiert, dass Manager, die nicht voll haften, leichtfertige Entscheidungen treffen könnten und am Ende ganze Unternehmen damit gefährden.
In Deutschland ist für die Gründung einer GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Die Gesellschafter müssen dieses Kapital bei Gründung der GmbH einzahlen. Sei es als Geldeinlage oder es werden Wirtschaftsgüter eingebracht.
Die GmbH hat verschiedene Organe, darunter die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat bei größeren Gesellschaften. Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Organ und trifft wichtige Entscheidungen.
GmbHs sind dazu verpflichtet, Bilanzen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der Unternehmensname einer GmbH muss den Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "GmbH" enthalten. Der Sitz der GmbH muss im Handelsregister beziehungsweise Firmenregister in Österreich eingetragen sein. Die Gründung einer GmbH erfordert zudem die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Unternehmen festlegt. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden.
In Österreich entspricht die Rechtsform der GmbH derjenigen in Deutschland. Wie in Deutschland ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist vor den Geschäftsschulden der GmbH geschützt.
Das Mindeststammkapital beträgt in Österreich 35.000 Euro. In den ersten zehn Jahren kann die Gründungsprivilegierung genutzt werden. Dann muss das Stammkapital nur 10.000 Euro betragen.
In der Schweiz ist wie in anderen Ländern bei der GmbH die Haftung der Gesellschafter ebenfalls auf ihre Einlagen beschränkt. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist vor den Geschäftsschulden der GmbH geschützt. In der der Schweiz muss das Stammkapitel gemäß Obligationenrecht Artikel 773 20.000 Franken betragen.