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Die neue Schweizer E-Vignette

Die neue Schweizer E-Vignette zum Preis von 40 Schweizer Franken Stand 2023 wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, kurz BAZG, mit dem Slogan »Ihr digitaler Schlüssel für Schweizer Autobahnen« beworben. Für alle, die sie nutzen werden, sind die Zeiten vorbei, in mühevoller Kleinarbeit Klebereste der alten Vignette von der Windschutzscheibe zu entfernen. Ich zumindest werde es nicht vermissen.

 

Die E-Vignette kann über das Via Portal der BAZG gekauft werden. Die Webadresse lautet: www.e-vignette.ch. Dort einfach seine Fahrzeugkategorie auswählen, das Land der Zulassung auswählen und das Kontrollschild respektive Nummernschild eintragen und bezahlen. Drei Kategorien stehen zur Auswahl, Motorfahrzeuge, Anhänger und Motorräder. Bei der Eingabe des Kontrollschildes beziehungsweise Nummernschildes darauf achten, dass kein Leerzeichen eingegeben werden darf, auch wenn auf dem Nummernschild ein Abstand zwischen Buchstaben und Zahlen vorhanden sein sollte. Die Eingabefunktion weist einen gut darauf hin, ob die Eingabe passt oder nicht.

 

Hat man alle Daten richtig eingegeben, wird der Button »In den Warenkorb« aktiv und man kann draufklicken. Danach bekommt man nochmal eine Übersicht über alle Daten zum check, ob alles stimmt und soll noch optional seine Mailadresse angeben für eine Kaufbestätigung, falls man die wünscht. Nicht fehlen darf natürlich das obligatorische Häkchen bei der Datenschutzerklärung. Und schon geht es zur Kasse. Als Zahlungsmittel stehen zur Auswahl die drei großen Kreditkartenanbieter, die Schweizer Postfinance, die Schweizer Postfinance E-Finance und das Portal Twint. Paypal geht nicht. Ein Hinweis für ausländische Käufer: Es wird ein Zuschlag von 3,95 Prozent im Wechselkurs erhoben. Deshalb also vorher prüfen, ob es besser ist, Schweizer Franken als Euro auszuwählen. Erhebt der Kreditkartenanbieter niedrigere Zuschläge, lohnt sich die Wahl Schweizer Franken. Die erhaltene Quittung muss weder ausgedruckt noch digital jederzeit greifbar sein, da ab jetzt das Nummernschild beziehungsweise Kontrollschild bereits genügt. Das ist so ähnlich wie in einigen Parkhäusern, die bei der Bezahlung bereits die Zahlung mit dem Nummernschild verknüpfen, so dass man bei der Ausfahrt an der Schranke keinen Zettel mehr umständlich in einen Automaten stecken muss.

 

Die Daten werden innerhalb der Schweiz gespeichert. Laut Asterix bei den Schweizern hat auch die legendäre Schweizer Sicherheit seine Grenzen, die Risiken des Datenmissbrauchs schätze ich jedoch als äußerst gering ein.

 

Die Gültigkeit der E-Vignette unterscheidet sich nicht von der herkömmlichen Vignette. Sie gilt unabhängig vom Kaufdatum vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Ich warte gespannt darauf, ob im Zuge der E-Vignette nicht doch ein Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ab Kaufdatum eines Tages kommt. Aber das ist vermutlich eher nur ein Thema für Schweizer Touristen wie mich.

 

Beim Kauf auf der Webseite kann man auswählen, ob der Kauf der E-Vignette öffentlich einsehbar ist oder nicht. Viele werden sich jetzt natürlich fragen, warum um Himmelswillen die Schwiegermutter oder der Nachbar auf dem Portal einsehen können soll, ob man eine E-Vignette für sein Fahrzeug erworben hat oder nicht. Was hat es die zu interessieren, ob ich die Schweizer Autobahnen nutzen möchte oder nicht? Die Antwort darauf lautet: Mietwagenverleiher oder andere Betreiber größerer Fuhrparks erleichtern es mit dem Klick auf öffentlich einsehbar den Nutzern der Fahrzeuge, zu prüfen, ob das zu nutzende Fahrzeug bereits eine Vignette hat oder nicht. Es klebt ja keine Vignette mehr an der Windschutzscheibe, wenn die E-Vignette genutzt wurde. Für alle anderen braucht es die öffentliche Sichtbarkeit natürlich nicht.