Die Offene Handelsgesellschaft ist einer der drei wichtigsten Personengesellschaften. Bei den beiden anderen Personengesellschaften handelt es sich um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR und die Kommanditgesellschaft, kurz KG. Diese beiden Rechtsformen kommen später in einem jeweils eigenen Blog dran.
Der Sinn und Zweck einer Offenen Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, die zusammen in der OHG ein Gewerbe betreiben. Die Anzahl der Gesellschafter ist nach oben hin nicht begrenzt, aber irgendwann wird es natürlich unhandlich.
Falls ihr jetzt denken solltet, dass nur natürliche Personen wie du und ich Gesellschafter einer OHG werden können, da es sich ja um eine Personengesellschaft handelt, liegt ihr falsch. Neben natürlichen Personen wie du und ich können auch juristische Personen Gesellschafter sein. Bist du als natürliche Person Gesellschafter in einer OHG, haftest du mit deinem gesamten Vermögen gesamtschuldnerisch. Das umfasst das Gesellschaftsvermögen und dein Privatvermögen.
Damit das ganz sicher ankommt, hier ein Beispiel. Du gründest zusammen mit einem alten Schulfreund eine OHG. Zweck der OHG ist der Handel mit Solarmodulen. Hier seht ihr beide gerade riesige Chancen. Ihr ordert in China zwei Container voll mit Solarmodulen, um sie später in Deutschland an Handwerksfirmen zu verkaufen. Dummerweise steckt das Schiff mit euren zwei Container monatelang im Stau im Suezkanal, weil irgendein Vollpfosten von Kapitän sein Schiff im Kanal auf Grund hat laufen lassen. Viele Monate später, gefühlt Jahre später, läuft das Schiff in Hamburg ein und die Ladung wird gelöscht. Dummerweise wurde zwischenzeitlich in Europa die Produktion von Solarzellen massiv hochgefahren. Und die hiesigen Anbieter bieten im Unterschied zu euren Solarzellen auf das Material auch noch 25 anstatt 12 Jahre Garantie an und der Rechtstand eurer Wettbewerber ist auch noch hier in der EU anstatt in China. Das ist für die Kunden natürlich ein erhebliches Kaufargument.
Natürlich bleibt ihr nicht auf eurer Ware sitzen, da die Nachfrage weiterhin vorhanden ist. leider erzielt ihr aber keine Preise, mit denen ihr insgesamt einen Gewinn erzielt. Im Gegenteil, ihr macht massiv Verluste und werdet zahlungsunfähig, da ihr den Kauf mit einem Kredit finanziert hattet. Aua. Der Kredit kann irgendwann nicht mehr bedient werden und frisches Geld ist auch nicht in Sicht. Nun klopft die Bank bei euch an und fragt freundlich nach, wann ihr gedenkt, euren Kredit weiter zu bedienen. Du und dein Schulfreund können nur freundlich mit den Schultern zucken und eine Geschichte von unglücklichen Umständen erzählen. Untern Strich hattet ihr beide eine Million Euro investiert und konntet am Ende durch den verspäteten Verkauf lediglich 400.000 Euro einnehmen. Es fehlen somit 600.000 Euro, mal ganz abgesehen davon, dass ihr damals davon geträumt habt, mit den zwei Containern zwei Millionen Euro Einnahmen zu erzielen. Mal eben eine Million Euro für euch beide, fair geteilt, für jeden eine halbe Million Gewinn.
Doch nun müsst ihr euch darüber Gedanken machen, wir ihr mit den 600.000 Euro Verlust umgeht. An Gesellschaftsvermögen ist nicht viel vorhanden, zwei Firmenwagen, gekauft vor ein paar Monaten für zusammen 120.000 Euro und nun noch 60.000 Euro Wert. Bleibt immer noch eine äußerst unangenehme Lücke von 540.000 Euro. Dein Schulfreund verfügt über kein nennenswertes Privatvermögen. Auf seinen Konten und Depots liegen zusammengerechnet 20.000 Euro. Bei dir sieht die Sache dagegen anders aus. Deine Eltern sind vor drei Jahren gestorben und haben dir eine Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro vererbt. Du selbst wohnst mit deiner Familie in einem Reihenhaus, Eigentum, das wohl mindestens 400.000 Euro wert ist.
Mal eben nachrechnen. 600 minus 60 sind 540. Für jeden wären das 270. Dein Schulfreund hat aber nur 20. Er ist so fair und gibt die auch der Bank. Da jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch haftet, bist du nun mit den verbleibenden 520.000 dran. Das bedeutet schlicht, dass du die geerbte Wohnung und dein Reihenhaus verkaufen musst, um die 520.000 Euro zu bedienen. Danach bleiben dir noch 80.000 Euro aus den Verkaufserlösen übrig. Das ist nicht lustig.
Bitte nicht falsch verstehen. Falls ihr eine gute Business-Idee habt, die sich seriös rechnet, machen. Prüft aber immer, mit wem ihr euch einlasst und wie die Haftungsverhältnisse sind. Spielt dabei die unterschiedlichsten Extrem-Szenarien durch, damit ihr bewerten könnt. ob das Modell zu euch passt.
Genug mit dem Beispiel und zurück zu den weiteren Rahmenbedingungen der OHG in aller Kürze. Um eine OHG zu gründen, müsst ihr einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, der auch formlos sein kann. Darin regelt ihr das Gesellschaftsvermögen, wer bringt was ein, ein mögliches Ausscheiden eines Gesellschafters und die Vertretungsbefugnisse. Daneben müsst ihr noch den Namen eurer OHG festlegen. Das können eure Namen sein, oder auch Buchstabenkombinationen. Maier & Müller Solarmodulhandel OHG wäre ein möglicher Name. Wenn Ihr eine Offene Handelsgesellschaft gründen wollt, müsst ihr diese zudem ins Handelsregister eintragen lassen und beim Gewerbeamt anmelden. Zusätzlich benötigt ihr ein Geschäftskonto für die OHG.
Abschließend noch der Hinweis, das eine OHG zur Bilanzierung verpflichtet ist.