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Fast kostenloser Urlaub

Fast kostenloser Urlaub – Urlaub für Familien und Alleinerziehende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen

 

Ein Aktionsprogramm der deutschen Bundesregierung bietet Familien und Alleinerziehenden stark vergünstigte Urlaubsaufenthalte in gemeinnützigen Familienferienstätten oder Jugendherbergen an. Angeboten werden bis zu sieben Tage im Jahr 2021 und ebenfalls bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Ihr könnt das Angebot also zweimal in Anspruch nehmen, einmal noch im Jahr 2021 und einmal im Jahr 2022. Startet ihr euren Aufenthalt Ende 2021 und reist Anfang 2022 zurück, zählt der Aufenthalt voll zum Kalenderjahr 2021, so dass ihr 2022 das Angebot noch einmal voll wahrnehmen könnt.

 

Familien, die die Voraussetzungen erfüllen, müssen lediglich etwa zehn Prozent der Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung selbst bezahlen.

 

Ihr findet das Angebot auf www.bmfsfj.de/corona-auszeit. Dort findet ihr aktuell 101 Unterkünfte Deutschlandweit, von der Ostsee bis zum Chiemsee, vom Bodensee bis zur Nordsee. So zum Beispiel AWO-Unterkünfte, Bildungs- und Ferienstätten, evangelische Erholungsheime, Familienferiendörfer, Jugendherbergen, Kolping-Häuser oder Naturfreundehäuser. Wollt Ihr in einer Jugendherberge übernachten, müsst ihr grundsätzlich Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk sein. Berechtigte Familien bekommen aber vom Deutschen Jugendherbergswerk eine kostenlose Schnuppermitgliedschaft die bis Ende 2022 gilt. Das ist mehr als fair.

 

Die zu erfüllenden Voraussetzungen:

Ihr müsst eine der drei nachfolgend genannten Vorrausetzungen erfüllen:

1.     Kleines oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Die Grenze richtet sich danach welche und wie viele Personen in eurem Haushalt leben. Alternativ: Ihr erhaltet den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung. Dabei muss mindestens ein mitreisendes Kind, für das Ihr Kindergeld erhaltet, minderjährig sein.

2.     Ein Kind hat einen Behinderungsgrad von mindestens 50

3.     Ein Elternteil hat einen Behinderungsgrad von mindestens 50 

Auf der Webseite des Ministeriums findet ihr zum Punkt 1 einen Online-Check. Dazu zwei Zahlenbeispiele:

·      Alleinerziehende mit zwei minderjährigen Kindern , 6 und 14 Jahre alt. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 4.958 Euro brutto im Monat

·      Paar mit zwei Kindern, 3 und 8 Jahre alt. Die Grenze liegt hier bei 5.576 Euro brutto im Monat für das gesamte Haushaltseinkommen.

Erfüllt Ihr eine der drei Bedingungen, sucht ihr euch eine Unterkunft aus und kontaktiert diese. Gibt es im für euch passenden Zeitraum genügend Plätze, bekommt Ihr von dort das sogenannte Corona-Formular. Das füllt ihr aus. Sowie das ausgefüllte Formular geprüft wurde, könnt ihr verbindlich buchen.

 

Noch ein wichtiger Hinweis: Neben den hier genannten Voraussetzungen wird auch noch auf euer Vermögen geschaut. Das Vermögen darf pro Haushaltsmitglied nicht 15.500 Euro überschreiten. Dabei zählen selbstgenutzte Immobilien nicht mit. Ebenso nicht mitgezählt werden Rücklagen oder Anlagen für eure Altersversorgung oder Bausparverträge. Beim Vermögen müsst ihr keine Unterlagen ausfüllen, das geschieht lediglich im Rahmen einer Selbstauskunft.

 

Neben eurem Eigenanteil von zehn Prozent für die Übernachtung und Verpflegung müsst ihr selbst bezahlen: Die Fahrtkosten, Kurtaxe, Getränke, sofern nicht in der Verpflegung enthalten, eventuell Kosten für Bettwäsche und Handtücher und Kosten für eure Freizeit und Ausflüge.

 

Oma und Opa dürft ihr ebenfalls mitnehmen, sofern genügend Plätze in der Unterkunft vorhanden sind. Die müssen Ihre Unterkunft und Verpflegung aber voll selbst bezahlen. Vergünstigungen gibt es aber hier auch, sofern sie über 75 Jahre alt sind.

 

Ihr müsst nichts im Voraus bezahlen. Euren Eigenanteil bezahlt ihr direkt in der Unterkunft.

 

Bei Fragen zum Programm könnt ihr Montags bis Samstags bei der kostenlosen Hotline unter der Nummer 0800/8661159 anrufen. Die genauen Zeiten: Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 19 Uhr, Mittwochs von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie Samstags von 10 bis 15 Uhr.